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Jetzt 20 % beim Erwerb einer Photovoltaikanlage sparen!

Geld sparen

In Österreich sind Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2024 umsatzsteuerfrei.

Dies gilt für die

  • Lieferung,
  • den innergemeinschaftlichen Erwerb,
  • die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp.

Im Durchschnitt kann bei einem Einfamilienhaus mit 10kWp gerechnet werden.

Wofür genau gilt die Umsatzsteuerbefreiung?

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie beispielsweise:

  • Photovoltaikmodule
  • Wechselrichter
  • Montagesysteme
  • Stromspeicher

Ebenso sind Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden, von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wohngebäude selbst genutzt oder vermietet wird.

Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung

Eine Rechnung nach § 11 Umsatzsteuergesetz ist für die Befreiung den der Umsatzsteuer erforderlich.

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Name und Anschrift des Betreibers
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum der Lieferung / Datum der Rechnungsaustellung
  • Art und Menge der gelieferten Ware
  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuerbetrag (0%)
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung
  • UID-Nummer des Lieferanten

📣📣📣 Die Umsatzsteuerbefreiung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2025.📣📣📣

Ich habe bereits einen Förderantrag für meine Photovoltaikanlage gestellt – was nun?

Wenn bereits ein Förderantrag für eine Photovoltaikanlage gestellt wurde, bevor die Umsatzsteuerbefreiung in Kraft trat, ist es möglich, den Antrag zu ändern, um die Umsatzsteuerbefreiung zu erhalten. Dazu muss der Förderantragsteller dem Fördergeber eine aktualisierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuerbefreiung vorlegen.

Die Frist für die Änderung des Förderantrags ist der 31. Dezember 2025.

Wenn der Förderantrag bis zum 31. Dezember 2025 nicht geändert wird, wird der Förderbeitrag auf der Grundlage der ursprünglichen Rechnung berechnet, die die Umsatzsteuer enthält.

Fazit:

Die Umsatzsteuerbefreiung soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Österreich fördern und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Hole mehr für dich hinaus mit dem Wissen der Umsatzsteuer!